|
§ 5 BDSG Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Siehe auch §§ 1 ff. und §§ 27 ff. BDSG
Datenschutz und der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns bei der next vision sehr wichtig. Um Ihnen dies zu verdeutlichen haben wir diese allgemeine Datenschutzerklärung veröffentlicht. Wir haben alle Mitarbeiter auf diese Datenschutz- vorschriften hingewiesen und auf ihre Einhaltung verpflichtet.
Wir nehmen den Datenschutz ernst: next vision schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft generell größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten. Wir behandeln Ihre Daten verantwortungsbewusst und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts. Wir erheben, speichern und verarbeiten Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung von Anfragen oder Aufträgen erforderlich ist. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Daten nur, soweit Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder gar verkauft.
Selbstverständlich informieren wir Sie gerne über die Verwendung Ihrer uns überlassenen persönlichen Daten.
Grundsätzlich hat der Schutz Ihrer Privatsphäre für uns oberste Priorität. Deshalb ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich.
|